Aon als Verantwortlicher für die gegenständliche Verarbeitung Ihrer Daten verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz 2018. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gründet sich auf den von Ihnen erteilten Auftrag, die Erfüllung des Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen sowie auf das Unionsrecht und das Recht des EU-Mitgliedstaates Österreich.
Für die darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten (zB Bearbeitung Ihrer Gesundheitsfragen in der Krankenversicherung, Bearbeitung von Schadenmeldungen in der Unfallversicherung etc.) benötigen wir Ihre Einwilligung für folgende Zwecke: Verarbeitung besonders sensibler Daten (wie Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehörigkeit) für die Angebotserstellung sowie Angebotseinholung, Vertragserstellung und -adaptierungen sowie Schadenabwicklungen in Zusammenarbeit ua mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen. Infolge der Erteilung Ihrer Einwilligung zu dem vorgenannten Zweck können Ihre Daten auch an bearbeitungsrelevante Dritte wie zB Sachverständige übermittelt werden. Hierzu gehört auch die Weiterleitung medizinischer Gutachten durch den Versicherer an uns zur Prüfung und Kontrolle von Leistungen aus dem Titel der Dauerinvalidität.
Diese Einwilligung können Sie durch Anhaken des nachfolgenden Kästchens erteilen:
Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sie können den Widerruf gerne an die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten richten, welcher Ihnen auch gerne für weiterführende Informationen und Rückfragen zur Verfügung steht:
Aon Datenschutzbeauftragter, Museumstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel 0664/8142865, E-Mail DS@aon-austria.at
Details zur Datenverarbeitung von Aon sowie Ihre weiterführenden Rechte und Beschwerdemöglichkeiten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie der Aon-Datenschutzerklärung wie folgt entnehmen: Datenschutzerklärung
Der Antragsteller stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass der Versicherer seine Daten, so wie im Informationsblatt dargestellt, verwendet.
Die versicherte Person stimmt ausdrücklich zu, dass der Versicherer von Ärzten, Krankenanstalten und von sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungsträgern oder anderen Versicherern und Behörden Auskünfte über den Gesundheitszustand einholt und entbindet diese Personen/Einrichtungen von ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Gesundheitsdaten werden vom Versicherer ausschließlich gemäß § 11a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verwendet. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Der Antragsteller erklärt ausdrücklich, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen fehlenden Deckungsbeitrag (entgangener Betriebsgewinn und Fixkosten) nicht übersteigt. Der Antragsteller verpflichtet sich, eine Änderung der auf dem Antrag angegeben Umstände bekannt zu geben. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass der Versicherungsvertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit jedenfalls erlischt:
Der Antragsteller nimmt hinsichtlich der Anmeldung von Ansprüchen zur Kenntnis, dass jeder Eintritt eines Sachschadens, Personenschadens oder sonstigen Verhinderungsgrundes unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist. Dies gilt unabhängig von einer allenfalls zu berücksichtigenden Karenzfrist.