Antrag Betriebsunterbrechungsversicherung

Antragsteller

Hinweis: Falls ein abweichender Prämienzahler gewünscht wird, nehmen Sie bitte per E-Mail an ubit@aon-austria.at Kontakt mit uns auf.

Art der Berufsberechtigung (Bitte unbedingt jede Gruppe ausfüllen!)

Versicherte Person - den Betrieb verantwortlich leitende Person

Vorversicherung, bzw. Vorleistungen

Ist die versicherte Person privat oder gesetzlich krankenversichert?

Gibt es bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT)?

Gesundheitsfragen

Bitte beantworten Sie, ob Sie hinsichtlich einer angeführten Krankheit/Störung/Anomalie oder Beschwerden bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung sind bzw. waren.
Wenn eine Frage zutrifft, dann beantworten Sie bitte mit "Ja".

(länger als 14tägiger durchgehender Krankenstand/Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre) z.B. Wirbelsäule, Bandscheiben, Knochen, Gelenke, Muskeln, Bänder/Sehnen, degenerative Abnützung oder entzündliche Veränderung, Hüfte, Arthritis, rheumatische Beschwerden
z.B.: Herzfehler, Angina pectoris, Herzinfarkt, Durchblutungsstörungen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen
z.B.: Asthma, chronische obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Erkrankung des Kehlkopfes
(Magen, Darm, Leber, Galle, Milz, Bauchspeicheldrüse) z.B.: Gastritis, Geschwüre, Magen- od. Darmblutungen, entzündliche Darmerkrankungen, Hepatitis
z.B.: Erkrankungen der Prostata, Nieren, Blasenleiden, Nierenkoliken
z.B.: Epilepsie, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Lähmungen, Migräne
z.B.: Depressionen, Schizophrenie, Burn Out, Verhaltens- u. Entwicklungsstörungen. Wurde psychologische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen?
z.B.: Zuckerkrankheit/Diabetes, erhöhter Cholesterinwert (Triglyceride), Gicht, Schilddrüse, Hormonstörungen, Krampfadern, Hämorrhoiden, Thrombosen und Blutgerinnung, Embolie
HIV-Infektion, Aids, Tuberkulose
Ist Ihr Seh- und Hörvermögen trotz Korrektur (Brille, Kontaktlinse, Hörgerät) eingeschränkt?

Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht: Der Antragsteller und die versicherte Person sind laut §16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Risikofragen zu Gesundheit und Freizeitverhalten richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angabe hindern den Versicherer die Risikosituation richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer von diesem Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder gegebenfalls die Leistung verweigern.

Freizeitaktivitäten zur versicherten Person

Versicherungsbeginn und Versicherungssumme / Versicherungsschutz

Hauptfälligkeit
01.01.
Karenz bei Krankheit und Unfall: 10 Tage Bei stationärem Krankenhausaufenthalt von mind. 48 Stunden entfällt die Karenz. Haftungszeit: 12 MonateEs gelten:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (ABFT 2010)
Besondere Bedingung 104: Verzicht auf Kündigung im Schadenfall
Besondere Bedingung 110: Nachhaftung bei Betriebsauflösung wegen Arbeitsunfähigkeit oder Tod
Besondere Bedingung 113: Pauschalleistung pro Tag 1/360 der Versicherungssumme
Rahmenvereinbarung: Fachverband für Unternehmensberatung und Informationstechnologie
In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird keine vorläufige Deckung gewährt. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zugang der Annahmeerklärung, jedoch nicht vor der Bezahlung der ersten Prämie und dem in der Annahmeerklärung bezeichneten Zeitpunkt.

Zahlungsweise mittels Einzugsermächtigung

Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung

Aon als Verantwortlicher für die gegenständliche Verarbeitung Ihrer Daten verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz 2018. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gründet sich auf den von Ihnen erteilten Auftrag, die Erfüllung des Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen sowie auf das Unionsrecht und das Recht des EU-Mitgliedstaates Österreich.

Für die darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten (zB Bearbeitung Ihrer Gesundheitsfragen in der Krankenversicherung, Bearbeitung von Schadenmeldungen in der Unfallversicherung etc.) benötigen wir Ihre Einwilligung für folgende Zwecke: Verarbeitung besonders sensibler Daten (wie Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehörigkeit) für die Angebotserstellung sowie Angebotseinholung, Vertragserstellung und -adaptierungen sowie Schadenabwicklungen in Zusammenarbeit ua mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen. Infolge der Erteilung Ihrer Einwilligung zu dem vorgenannten Zweck können Ihre Daten auch an bearbeitungsrelevante Dritte wie zB Sachverständige übermittelt werden. Hierzu gehört auch die Weiterleitung medizinischer Gutachten durch den Versicherer an uns zur Prüfung und Kontrolle von Leistungen aus dem Titel der Dauerinvalidität.

Diese Einwilligung können Sie durch Anhaken des nachfolgenden Kästchens erteilen:

Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sie können den Widerruf gerne an die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten richten, welcher Ihnen auch gerne für weiterführende Informationen und Rückfragen zur Verfügung steht:
Aon Datenschutzbeauftragter, Museumstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel 0664/8142865, E-Mail DS@aon-austria.at

Details zur Datenverarbeitung von Aon sowie Ihre weiterführenden Rechte und Beschwerdemöglichkeiten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie der Aon-Datenschutzerklärung wie folgt entnehmen: Datenschutzerklärung

Der Antragsteller stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass der Versicherer seine Daten, so wie im Informationsblatt dargestellt, verwendet.

Die versicherte Person stimmt ausdrücklich zu, dass der Versicherer von Ärzten, Krankenanstalten und von sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungsträgern oder anderen Versicherern und Behörden Auskünfte über den Gesundheitszustand einholt und entbindet diese Personen/Einrichtungen von ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Gesundheitsdaten werden vom Versicherer ausschließlich gemäß § 11a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verwendet. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Der Antragsteller erklärt ausdrücklich, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen fehlenden Deckungsbeitrag (entgangener Betriebsgewinn und Fixkosten) nicht übersteigt. Der Antragsteller verpflichtet sich, eine Änderung der auf dem Antrag angegeben Umstände bekannt zu geben. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass der Versicherungsvertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit jedenfalls erlischt:

  • mit der Beendigung der oben angeführten Erwerbstätigkeit
  • mit Eintritt der dauernden Arbeitsunfähigkeit
  • mit Bezug von Leistungen für die Dauer von 365 Tagen innerhalb von 60 Monaten
  • mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet

Der Antragsteller nimmt hinsichtlich der Anmeldung von Ansprüchen zur Kenntnis, dass jeder Eintritt eines Sachschadens, Personenschadens oder sonstigen Verhinderungsgrundes unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist. Dies gilt unabhängig von einer allenfalls zu berücksichtigenden Karenzfrist.

Zustimmungserklärung SEPA-Lastschrift

Der Antragsteller ermächtigt AON Austria GmbH Zahlungen vom Konto des Antragstellers mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Antragsteller dessen Kreditinstitut an, die von der AON Austria GmbH auf das Konto des Antragstellers gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Der Antragsteller kann innerhalb von acht Wochen, beginnend ab dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen Antragsteller und Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

ZahlungsempfängerAon Austria GmbH
Nordbergstraße 5/4/74a
1090 Wien
Creditor-IDAT27ZZZ00000060851
ZahlungspflichtigerFirma
ZahlungsartWiederkehrender Einzug
ZahlungsbetragEUR 0,00